ASF-Ratgeber · Fahrschule FAHRPLAN Frankfurt
ASF nicht gemacht – was passiert dann?
Du hast Post von der Fahrerlaubnisbehörde bekommen und das Aufbauseminar steht noch aus – oder die Frist ist schon bedrohlich nah? Hier steht nüchtern und ohne Panikmache, was das Gesetz vorsieht, was dich der Aufschub kostet und wie du die Sache jetzt am schnellsten löst.
Was das Gesetz vorsieht
Die Teilnahme am Aufbauseminar ist keine Empfehlung, sondern eine Anordnung mit Frist. Läuft die Frist ab, ohne dass du die Teilnahmebescheinigung vorgelegt hast, muss die Behörde die Fahrerlaubnis entziehen – § 2a Abs. 3 StVG lässt ihr keinen Ermessensspielraum.
| Situation | Rechtsfolge |
|---|---|
| Frist läuft ab ohne Teilnahme-Nachweis | Entzug der Fahrerlaubnis – zwingend, ohne weitere Warnung |
| Widerspruch oder Klage gegen die Anordnung | Keine aufschiebende Wirkung – die Frist läuft weiter (§ 2a Abs. 6 StVG) |
| Fahren nach dem Entzug | Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis) – zusätzlich zu allen anderen Folgen |
| Neue Fahrerlaubnis beantragen | Nur möglich mit Nachweis der ASF-Teilnahme (§ 2a Abs. 5 StVG) |
Deine Frist läuft noch? Dann zählt jetzt Tempo
Solange die Frist nicht abgelaufen ist, hast du alles selbst in der Hand. Rechne aber rückwärts: Es steht immer ein nächster Kurs fest – ist er voll, setzen wir den nächsten an. Beim nächsten Kurs liegen alle Termine zwischen dem 4. und 14. November 2026. Entscheidend ist der letzte Termin: Die Bescheinigung muss vor Fristablauf bei der Behörde vorliegen.
Endet deine Frist vor oder während unseres Kurses, frag bei deiner Führerscheinstelle (Fahrerlaubnisbehörde) nach einer Verlängerung – vor deiner Anmeldung und unter Angabe der Kurstermine – und lass sie dir schriftlich bestätigen. Nach unserer Erfahrung gewährt die Führerscheinstelle eine Verlängerung für einen konkreten Kurs in der Regel problemlos; die Entscheidung trifft die Führerscheinstelle. Bis die Bestätigung vorliegt, reservieren wir dir nach Absprache gerne vorläufig einen Kursplatz.
So bekommst du die Fahrerlaubnis nach einem Entzug zurück
| Schritt | Das ist zu tun |
|---|---|
| 1. Nicht mehr fahren | Ab Wirksamkeit des Entzugs ist jede Fahrt eine Straftat – auch der Weg zur Arbeit. |
| 2. ASF absolvieren | Der Teilnahme-Nachweis ist gesetzliche Voraussetzung für die Neuerteilung. Kurs buchen, vollständig teilnehmen, Bescheinigung erhalten. |
| 3. Neuerteilung beantragen | Antrag bei deiner Fahrerlaubnisbehörde stellen – mit Gebühren und Bearbeitungszeit rechnen. |
| 4. Auflagen der Behörde klären | Ob im Einzelfall weitere Anforderungen dazukommen, entscheidet die Behörde. Frag dort direkt nach. |
Häufige Fragen
Wird der Führerschein wirklich entzogen?
Ja. Wenn du der Anordnung innerhalb der gesetzten Frist nicht nachkommst, muss die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen – das Gesetz lässt ihr dabei keinen Spielraum (§ 2a Abs. 3 StVG).
Hilft ein Widerspruch gegen die Anordnung?
Ein Widerspruch oder eine Klage stoppt die Frist nicht: Beide haben beim Aufbauseminar ausdrücklich keine aufschiebende Wirkung (§ 2a Abs. 6 StVG). Das Seminar solltest du deshalb in jedem Fall fristgerecht absolvieren.
Die Fahrerlaubnis ist schon entzogen – was jetzt?
Nicht mehr fahren – das wäre eine Straftat. Absolviere das ASF so bald wie möglich, denn ohne den Teilnahme-Nachweis darf dir keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. Danach stellst du bei deiner Fahrerlaubnisbehörde den Antrag auf Neuerteilung.
Muss ich das ASF auch nach dem Entzug noch machen?
Ja. Der Nachweis über die Teilnahme ist die Voraussetzung für die neue Fahrerlaubnis (§ 2a Abs. 5 StVG). Um das Seminar kommst du also nicht herum – je früher, desto schneller bist du wieder mobil.
Was passiert mit meiner Probezeit?
Schon mit der Anordnung des Aufbauseminars verlängert sich deine Probezeit um zwei Jahre (§ 2a Abs. 2a StVG). Wird dir die Fahrerlaubnis entzogen, weil du die Teilnahme nicht rechtzeitig nachgewiesen hast, endet die Probezeit vorzeitig. Mit der neuen Fahrerlaubnis beginnt wieder eine Probezeit – aber nur für die Restdauer deiner bisherigen, bereits verlängerten Probezeit. Zwei weitere Jahre kommen bei der Neuerteilung nicht hinzu (§ 2a Abs. 1 StVG).
In dieser Probezeit gibt es kein weiteres Aufbauseminar: Begehst du erneut einen schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße, ordnet die Behörde in der Regel eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an (§ 2a Abs. 5 StVG).
Was kostet mich das alles zusätzlich?
Neben dem Kurspreis von 449 € fallen bei der Behörde Gebühren für die Neuerteilung an. Für die Erteilung nach einer Entziehung sieht die Gebührenordnung einen Rahmen von 35,70 bis 258,50 € vor, den genauen Betrag legt die Behörde fest (Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, Nr. 202.3). Hinzu kommen 5,10 € für die Prüfung deines Antrags (Nr. 201) und, falls die Behörde eine neue Fahrerlaubnisprüfung anordnet, deren Gebühren. Dazu kommt die Bearbeitungszeit des Antrags – auch deshalb lohnt es sich, das Seminar gar nicht erst auf den Entzug ankommen zu lassen.
Platz im nächsten ASF-Kurs sichern
Stell uns deine unverbindliche Anfrage – wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags mit den nächsten Terminen. Verbindlich meldest du dich persönlich in unserer Filiale in Frankfurt-Bockenheim an (Häuser Gasse 2, Mo–Fr 11–20 Uhr, Sa 11–14 Uhr). Bring dazu das Schreiben deiner Fahrerlaubnisbehörde mit – du kannst es auch per E-Mail oder WhatsApp nachreichen. Wohnst du weiter weg, kannst du dich auch per Vorabüberweisung anmelden – ruf uns kurz an oder schreib uns.